Der Waffenerwerb in der Schweiz
Was müsst ihr erfüllen: Ihr müsst volljährig sein, Ausländer mit Bewilligung C (Niederlassung) sind ebenfalls berechtigt eine Waffe
zu erwerben, ausser ihr kommt aus dem ehemaligen Jugoslawien oder bei Ländern im arabischen Raum
bekommt ihr keine Waffen.
Ihr dürft keine Vorstrafen oder Einträge im Strafregister haben, ebenso keine Betreibungen solltet ihr haben.
Strafregisterauszug bekommt ihr am schnellsten wenn ihr auf die Post geht
dort einen machen lassen Kosten: 25.- Chf.
Wie ist der Ablauf: Am besten ihr lädt den Antrag auf einen Waffenerwebschein des jeweiligen Kantons von der Homepage
des zuständigen Amtes herunter füllt diesen aus und schickt ihn mit dem Srafregisterauszug per Post ein.
Dann geht es 1 bis 3 Wochen bis ihr eine Antwort bekommt, je nach Kanton (zum Beispiel im Kanton Luzern)
müsst ihr vor dem ersten Kauf einer Waffe auf den Polizeiposten zu einem Leumundsgespäch, dort
werden auch Fragen gestellt wie zum Beispiel, warum wollt ihr eine Waffe, ob ihr Eigentum
habt (Haus oder Wohnung) ob ihr schon mal geschossen habt und wo? Habt ihr Militärdienst gemacht
wollt ihr in einen Schützenverein usw. In der Regel dauert so ein Gespräch ca. 20 Minuten, danach schickt
der zuständige Polizeibeamte den Antrag an das zuständige Amt, ca. 1 Woche später bekommt ihr dann den
Waffenerwerbschien. Für weitere Waffen ist das Gespräch bei der Polizei nicht mehr nötig. Jetzt könnt ihr zu
eurem Waffengeschäft gehen und ein Waffe erwerben.
Link für Waffenerwerbschien Kanton Luzern:
Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen, CH – 3003 Bern / Schweiz (lu.ch)